Zollabfertigung Bern Bundeshauptstadt
Fin Partner verfolgt Berns BAZG-Regelwerk ebenso genau wie das Autobahnnetz, damit eine Sendung, die die Bundesstadt erreicht oder über sie geleitet wird, gleich beim ersten Versuch unter dem richtigen Transitregime abgefertigt wird.
Bern, Schweiz
Bevölkerung
135,000
Land
Schweiz
Schlüsselindustrien
Öffentlicher Sektor, Technologie, Bildung
Entfernung von Belgrad
1350 km
Über Bern
Bern ist die Bundesstadt der Schweiz und Sitz des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), der Behörde, die die Regeln und IT-Systeme vorgibt, denen jede Schweizer Zollstelle folgt. Die Stadt selbst ist kein großes Frachtterminal, doch der Autobahnknoten A1/A6 platziert sie auf direkten Routen nach Zürich, Basel und Genf, rund 1.350 km und zwei bis drei Fahrtage von Belgrad entfernt, wenn man Warteschlangen an der österreichischen und der Balkangrenze einrechnet.
Da die Schweiz außerhalb der EU-Zollunion liegt, benötigt jede Sendung, die Bern erreicht oder durchquert, ein Transitdokument, das ordnungsgemäß an einer Schweizer Bestimmungsstelle erledigt wird - ein TIR-Carnet oder ein T1/T2, je nach Route - sowie die e-dec-Ausfuhr- oder Einfuhranmeldung, die von BAZG-eigenen Systemen verarbeitet wird. Fin Partner verfolgt diese Anmeldungen anhand des BAZG-Regelwerks statt eines EU-Zollkodex, damit eine Sendung nach Bern gleich beim ersten Versuch nach dem richtigen Regime abgefertigt wird, ohne ein zweites Dokument, wenn der Lkw bereits auf Schweizer Boden ist.
Zollämter in Bern
Offizielle EU-Zollämter für den Straßentransport
Zoll Mitte - Bern
Referenz: CH001661
Direktion BAZG
Referenz: CH009002
BAZG Abt. Finanzen
Referenz: CH009003
Nach der Abfertigung in Bern
Ist die Transitakte geschlossen, setzt sich die Weiterfahrt ab Bern meist Richtung breiterer Schweizer Distribution fort oder endet lokal bei Empfängern aus Verwaltung, Technologie und Bildung in der Bundesstadt - den drei Branchen, die Berns eigene Wirtschaft tragen. Fin Partner lagert Teilladungen zwischen, wenn ein Berner Empfänger noch nicht bereit ist, und gibt die Weiterfahrt erst frei, ob als eigener Auflieger oder als Sammelgut, wenn Papiere und Lieferfenster bestätigt sind.
Häufige Fragen zu Zoll und Transport in Bern
Häufig gestellte Fragen
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